Die bis heute gültige "Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester" von 1938 gesteht Orchestern, die "Operndienst" leisten oder "Konzerte mit ernst zu wertender Musik" spielen, den Status "Kulturorchester" zu. Der "Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern" (TVK) regelt Arbeitsbedingungen und Vergütung der Mitglieder von rund 130 öffentlich getragenen deutschen Kulturorchestern.