Die von Leo Kestenberg ab 1922 eingeleiteten Reformen des Schul- und Musikschulwesens hatten die Professionalisierung der Musiklehrerausbildung zum Ziel. Für den Instrumentallehrer wie Schulmusiker wurde die Ausbildung akademisiert und institutionell den Musikhochschulen bzw. den musikwissenschaftlichen Abteilungen der Universitäten zugeordnet. Die bis 1927 durchgeführte Reform hatte die bildungspolitische Aufwertung des Schulfachs Musik zur Folge.