[Abkürzung für "ernste Musik"]
Der Begriff E-Musik (häufig findet sich auch die Bezeichnung Kunstmusik) soll Musik charakterisieren, die im Gegensatz zu U-Musik und F-Musik "kulturell wertvoll" ist. Dieses Prädikat blieb lange Zeit der klassischen Musik vorbehalten, während Jazz, Pop, Rock und außereuropäische Musik prinzipiell der U-Musik zugerechnet wurden.
Die umstrittene, weil wenig trennscharfe Unterscheidung hat auch musikwirtschaftliche Aspekte, da die Vergütungen der Verwertungsgesellschaften für E-Musik lange Zeit höher waren. 2003 gab die GEMA die Unterscheidung zwischen E- und U-Musik auf.