[Abkürzung für "Unterhaltungsmusik"]
Von Musikverwertungsgesellschaften benutzter Begriff, der Schlager, Jazz, Pop, Rock, Volkslied, Operette u.a. als "primär unterhaltend" von Kunstmusik ("E-Musik") abzugrenzen versucht. Entsprechend werden dabei für Werke der U-Musik geringere Tantiemen ausgeschüttet.