Das Urheberrecht schützt - in Deutschland nach § 2 Abs. 2 Urhebergesetz - "persönliche geistige Schöpfungen". Im Bereich der Musik sind dies u.a. Kompositionen, Arrangements, Liedtexte und Tonaufnahmen. Nötig für diesen Schutz ist eine "angemessene Schöpfungshöhe" des Werkes.